Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht
Kategorie: Recht | 27. April 2018
Das BVerfG hat sich im Rahmen eines Stadionverbots mit der Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG in das Zivilrecht befasst und die Verfassungsbeschwerde eines mit einem bundesweiten Stadionverbot belegten Fußballanhängers als unbegründet zurückgewiesen (Az. 1 BvR 3080/09).
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Quelle: www.datev.de