Zur Einstufung als "Gewerbetreibender"

Kategorie: Recht | 4. Oktober 2018

Eine Person, die auf einer Website eine Reihe von Verkaufsanzeigen veröffentlicht, ist nicht automatisch ein „Gewerbetreibender“. Diese Tätigkeit kann lt. EuGH als „Geschäftspraxis“ eingestuft werden, wenn die Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt (Rs. C-105/17).

Weitere Informationen: Zur Einstufung als "Gewerbetreibender"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, . . . ...

Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer . . . ... [weiterlesen]

Werterhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage unterliegt . . . ...

Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv