Zur Eintrittspflicht einer Forderungsausfallversicherung
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2019
Die Klage eines Versicherungsnehmers auf Leistungen aus einer Forderungsausfallversicherung hatte Erfolg. Weil der Kläger den in einem Versäumnisurteil zu seinen Gunsten festgelegten Geldbetrag aus der Zerstörung seines „Mobilheims“ nicht vollstrecken konnte, verurteilte das LG Coburg den Versicherer zur Zahlung (Az. 22 O 133/18).
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Quelle: www.datev.de