Zur Frage der Haftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Mai 2025
Unfallbeteiligte haften je zur Hälfte bei unmittelbarem Zusammenhang der Kollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 9 U 5/24).
Quelle: www.datev.de