Zur Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür

Kategorie: Recht | 18. August 2020

Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss dabei insbesondere das Vorrecht des fließenden Verkehrs mit höchster Vorsicht beachten, weshalb er den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten muss und die Wagentür nur öffnen darf, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts Kommenden gefährdet. So das AG Frankenthal (Az. 3c C 61/19).

Weitere Informationen: Zur Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür

Quelle: www.datev.de

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