Zur Haftung bei Fußgängerunfall auf Radweg

Kategorie: Recht | 1. März 2018

Laut OLG Hamm gilt eine das Überqueren einer Straße regelnde Fußgängerampel nicht für einen Radweg, der durch einen Gehweg von der Fußgängerfurt der Straße getrennt ist. Kollidiert ein unaufmerksam auf einen solchen Radweg tretender Fußgänger mit einem in der Verkehrssituation zu schnell fahrenden Radfahrer, können demnach beide gleichermaßen für das Unfallgeschehen verantwortlich sein. (Az. 26 U 53/17).

Weitere Informationen: Zur Haftung bei Fußgängerunfall auf Radweg

Quelle: www.datev.de

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