Zur Haftung des Anschlussinhabers für unerlaubtes Filesharing von Familienangehörigen

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2018

Der EuGH entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Familienangehörigen auch dann haften kann, wenn er ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war (Rs. C-149/17).

Weitere Informationen: Zur Haftung des Anschlussinhabers für unerlaubtes Filesharing von Familienangehörigen

Quelle: www.datev.de

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