Zur Haftung des Grundstückseigentümers bei Unfall wegen Glätte
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Januar 2024
Das LG Köln entschied, dass dem Geschädigten bei einem Glatteisunfall auf einem Grundstück ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, auch wenn der grundsätzlich Räum- und Streupflichtige diese Pflichten durch Vertrag auf eine Fachfirma übertragen hat, diese aber erkennbar nicht ausrückt (Az. 15 O 169/23).
Quelle: www.datev.de