Zur Haftung für Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

Kategorie: Recht | 24. August 2017

Laut BGH ist die Haftung eines Grundstückseigentümers im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum nicht dadurch ausgeschlossen, dass die von dem Geschädigten gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend waren (Az. III ZR 574/16).

Weitere Informationen: Zur Haftung für Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv