Zur Haftung für Standfestigkeit eines Bauzauns
Kategorie: Recht | 4. August 2017
Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat, von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung. So entschied das AG München (Az. 251 C 15396/16).
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Quelle: www.datev.de