Zur Haftung im Gefälligkeitsverhältnis bei Investitionen in Krypto-Währungen
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2023
Im Gefälligkeitsverhältnis zwischen Freunden haftet ein beklagter Freund nicht für den entgangenen Gewinn bei Investitionen in Krypto-Währungen. So das OLG Frankfurt (Az. 13 U 82/22).
Quelle: www.datev.de