Zur Haftung von Online-Plattformen für rechtswidriges Hochladen geschützter Werke durch Nutzer

Kategorie: Recht | 16. Juli 2020

Nach Auffassung von Generalanwalt Øe haften Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube und Uploaded nach dem derzeitigen Stand des Unionsrechts nicht unmittelbar für das rechtswidrige Hochladen geschützter Werke durch Nutzer dieser Plattformen (Rs. C-682/18, C-683/18).

Weitere Informationen: Zur Haftung von Online-Plattformen für rechtswidriges Hochladen geschützter Werke durch Nutzer

Quelle: www.datev.de

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