Zur Möglichkeit eines Arbeitnehmers, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu übertragen und anzusammeln
Kategorie: Recht | 29. November 2017
Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu übertragen und anzusammeln, wenn der Arbeitgeber ihn nicht in die Lage versetzt, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben. So entschied der EuGH (Rs. C-214/16).
Weitere Informationen: Zur Möglichkeit eines Arbeitnehmers, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu übertragen und anzusammeln
Quelle: www.datev.de