Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis

Kategorie: Recht | 26. März 2020

Wer Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, steht nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 238/19).

Weitere Informationen: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis

Quelle: www.datev.de

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