Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei offensichtlich fehlendem Wettbewerbsverhältnis
Kategorie: Recht | 26. März 2020
Wer Nahrungsergänzungsmittel für Menschen verkauft, steht nicht im Wettbewerb mit Verkäufern von Nahrungsergänzungsmitteln für Geckos. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 238/19).
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Quelle: www.datev.de