Zur Rechtsunwirksamkeit privater Scheidungen bei diskriminierendem ausländischen Recht

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Øe fallen private Scheidungen nicht in den Anwendungsbereich der Rom III-Verordnung. Jedenfalls dürfe eine solche Scheidung nach dieser Verordnung über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht nicht als rechtswirksam anerkannt werden, wenn das maßgebliche ausländische Recht diskriminierend sei (Rs. C-372/16).

Weitere Informationen: Zur Rechtsunwirksamkeit privater Scheidungen bei diskriminierendem ausländischen Recht

Quelle: www.datev.de

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