Zur Rechtsunwirksamkeit privater Scheidungen bei diskriminierendem ausländischen Recht
Kategorie: Recht | 14. September 2017
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Øe fallen private Scheidungen nicht in den Anwendungsbereich der Rom III-Verordnung. Jedenfalls dürfe eine solche Scheidung nach dieser Verordnung über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht nicht als rechtswirksam anerkannt werden, wenn das maßgebliche ausländische Recht diskriminierend sei (Rs. C-372/16).
Weitere Informationen: Zur Rechtsunwirksamkeit privater Scheidungen bei diskriminierendem ausländischen Recht
Quelle: www.datev.de