Zur Rechtsunwirksamkeit privater Scheidungen bei diskriminierendem ausländischen Recht

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Øe fallen private Scheidungen nicht in den Anwendungsbereich der Rom III-Verordnung. Jedenfalls dürfe eine solche Scheidung nach dieser Verordnung über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht nicht als rechtswirksam anerkannt werden, wenn das maßgebliche ausländische Recht diskriminierend sei (Rs. C-372/16).

Weitere Informationen: Zur Rechtsunwirksamkeit privater Scheidungen bei diskriminierendem ausländischen Recht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes . . . ...

Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich . . . ... [weiterlesen]

Experten rechnen mit anhaltend hoher Inflation . . . ...

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten nur einen leichten . . . ... [weiterlesen]

Archiv