Zur Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen

Kategorie: Steuern | 9. August 2017

Dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten sind nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat, anhand derer die Überprüfung der Steuerfreiheit des ausgezahlten Fahrtkostenersatzes nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge erstattet wurden. So entschied das FG Saarland (Az. 2 K 1082/14).

Weitere Informationen: Zur Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv