Zur Überprüfung richterlicher Entscheidungen im Bereitschaftsdienst
Kategorie: Steuern und Recht | 12. April 2024
Es besteht kein Schadensersatzanspruch nach Unterbringung und Fixierung im richterlichen Eildienst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers. Das Gericht darf die Entscheidungen des Richters im Bereitschaftsdienst nur eingeschränkt überprüfen. So entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 219/22).
Quelle: www.datev.de