Zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Kategorie: Recht | 9. Oktober 2018

Das ArbG Essen entschied zur Frage, ob ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender in einem Nahverkehrsunternehmen eine überhöhte Vergütung erhielt. Er war während der Freistellung um drei Tarifgruppen hochgestuft worden. Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, diese Hochstufung sei nicht berechtigt gewesen (Az. 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).

Weitere Informationen: Zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Quelle: www.datev.de

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