Zur Verjährungsfrist bei Verpflichtung zum Thujenrückschnitt

Kategorie: Recht | 7. Dezember 2018

Das zwischenzeitliche Anerkenntnis einer Verpflichtung zum Thujenrückschnitt lässt eine noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist neu beginnen. Dies entschied das AG München (Az. 242 C 24651/17).

Weitere Informationen: Zur Verjährungsfrist bei Verpflichtung zum Thujenrückschnitt

Quelle: www.datev.de

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