Zur Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Juli 2023
Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22).
Quelle: www.datev.de