Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken

Kategorie: Recht | 5. Oktober 2017

Der BGH entschied, dass pharmazeutische Großhändler nicht verpflichtet sind, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken einen Mindestpreis zu erheben (Az. I ZR 172/16).

Weitere Informationen: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Großhandelspreise im Dezember 2024: +0,1 % . . . ...

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Dezember 2024 um 0,1 . . . ... [weiterlesen]

Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in . . . ...

Das OVG Schleswig-Holstein hat den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den . . . ... [weiterlesen]

Archiv