Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de)

Kategorie: Recht | 14. Januar 2020

Der BGH entschied, dass die Darstellung der Bewertungen durch das Bewertungsportal www.yelp.de nicht zu beanstanden sind. Insbesondere dürfe Yelp den Bewertungsdurchschnitt nur aufgrund empfohlener Beiträge berechnen (Az. VI ZR 496/18).

Weitere Informationen: Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de)

Quelle: www.datev.de

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