Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de)

Kategorie: Recht | 14. Januar 2020

Der BGH entschied, dass die Darstellung der Bewertungen durch das Bewertungsportal www.yelp.de nicht zu beanstanden sind. Insbesondere dürfe Yelp den Bewertungsdurchschnitt nur aufgrund empfohlener Beiträge berechnen (Az. VI ZR 496/18).

Weitere Informationen: Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de)

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Publikation des IESBA zur Beteiligung von . . . ...

Das IESBA hat am 31.07.2025 einen sog. Staff Alert zu . . . ... [weiterlesen]

Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME): EU-Kommission . . . ...

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen . . . ... [weiterlesen]

Archiv