Zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber

Kategorie: Recht | 21. Februar 2019

Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine „andere Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG dar. Bei der Prüfung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks vorzunehmen. So der BGH (Az. I ZR 15/18).

Weitere Informationen: Zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf . . . ...

Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Archiv