Zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe von 0,5 Prozent pro Monat für Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2019

Kategorie: Steuern und Recht | 29. November 2021

Die Finanzbehörden der Länder machen eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe von 0,5 Prozent pro Monat für Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2019 bekannt (Az. FM3 – S-0625-1 / 13).

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Quelle: www.datev.de

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