Zurechnung eines Fahrerlaubnisinhabers zur sog. "Reichsbürgerbewegung" berechtigt Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Abwegige und abstruse Äußerungen rechtlicher oder tatsächlicher Art stellen für sich allein noch keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme einer die Fahreignung beeinträchtigenden psychischen Gesundheitsstörung dar. Mit dieser Begründung gab das VG Freiburg dem Eilantrag eines von der Stadt Freiburg als sog. „Reichsbürger“ eingestuften Fahrerlaubnisinhabers statt (Az. 4 K 4224/17).

Weitere Informationen: Zurechnung eines Fahrerlaubnisinhabers zur sog. "Reichsbürgerbewegung" berechtigt Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten . . . ...

Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie belastet junge Unternehmen in Deutschland . . .

Das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025 zeigt deutlich, dass junge Unternehmen in Deutschland . . . ... [weiterlesen]

Archiv