Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform ebay

Kategorie: Steuern | 18. April 2018

Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (1 K 2431/17).

Weitere Informationen: Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform ebay

Quelle: www.datev.de

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