Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker bestätigt
Kategorie: Recht | 5. Juni 2019
Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt. Er sieht wie die Vorinstanz keine ausreichenden Bemühungen der Antragstellerinnen während eines angemessenen Zeitraums um die vertragliche Einräumung einer Lizenz an dem Patent für das Arzneimittel Praluent. Welche Bemühungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 PatG erforderlich sind und über welchen Zeitraum sie sich erstrecken müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (Az. X ZB 2/19).
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Quelle: www.datev.de