Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen
Kategorie: Steuern | 17. Juli 2017
Die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde löst Grunderwerbsteuer aus, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 3992/14 GrE).
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Quelle: www.datev.de