Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Kategorie: Steuern | 17. Juli 2017

Die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde löst Grunderwerbsteuer aus, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 3992/14 GrE).

Weitere Informationen: Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DATEV Unternehmen online: Neuerungen in DATEV . . . ...

Seit Anfang August sind Optimierungen bei E-Mail-Benachrichtigungen und beim Auslesen . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 05.08.2026 . . .

Von Mittwoch, 05.08.2026, ab 22:00 Uhr bis Donnerstag, 06.08.2026, um . . . ... [weiterlesen]

Archiv