Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk auch bei freien Mitarbeitern beitragspflichtig

Kategorie: Recht | 4. Dezember 2019

Das LSG Hessen entschied, dass die Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk der Beitragspflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt (Az. L 8 KR 482/17).

Weitere Informationen: Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk auch bei freien Mitarbeitern beitragspflichtig

Quelle: www.datev.de

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