Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Kategorie: Recht | 29. März 2018

Im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat das OLG Düsseldorf der Vergabestelle ein Zuschlagsverbot erteilt, weil es die von der Vergabestelle gesetzte Frist, innerhalb derer die Bewerber einen Nachunternehmer mit der geforderten langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Cannabisproduktion zu medizinischen Zwecken benennen konnten, sofern sie selbst nicht über die entsprechende Erfahrung verfügten, für zu kurz bemessen hielt (Az. VII-Verg 42/17, VII-Verg 52/17 und VII-Verg 54/17).

Weitere Informationen: Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon . . .

Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des . . . ... [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht . . .

Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung . . . ... [weiterlesen]

Archiv