Zustimmung zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Kategorie: Steuern | 28. Juni 2019

Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent.

Weitere Informationen: Zustimmung zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Quelle: www.datev.de

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