Zwangs-Serviceentgelte müssen im Gesamtpreis für Kreuzfahrt angegeben werden

Kategorie: Recht | 22. Januar 2019

Das OLG Schleswig-Holstein entschied, dass Serviceentgelte, die bei einer Kreuzfahrt zwingend zu zahlen sind, im beworbenen Reisepreis angegeben werden müssen (Az. 6 U 24/17).

Weitere Informationen: Zwangs-Serviceentgelte müssen im Gesamtpreis für Kreuzfahrt angegeben werden

Quelle: www.datev.de

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