Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht genehmigungsfähig

Kategorie: Recht | 17. Februar 2020

Der BGH hat über die Frage der Zulässigkeit einer gerichtlichen Genehmigung der Zwangsbehandlung von an Schizophrenie erkrankten Betroffenen durch Elektrokonvulsionstherapie/Elektrokrampftherapie (EKT) entschieden (Az. XII ZB 381/19).

Weitere Informationen: Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht genehmigungsfähig

Quelle: www.datev.de

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