Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt Pläne zum Ausbau der Digitalisierung

Kategorie: Steuern und Recht | 22. August 2025

Im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen Vollstreckungstitel noch auf Papier vorgelegt werden. Ein aktueller Gesetzentwurf will das ändern. Die BRAK begrüßt, dass die verbliebenen Medienbrüche beseitigt werden sollen. Zur technischen Umsetzung macht sie differenzierte Vorschläge.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG . . .

Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau . . . ... [weiterlesen]

Zuschläge für Zytostatika & Co.: Landessozialgericht . . . ...

Das LSG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz entschieden, dass der . . . ... [weiterlesen]

Archiv