Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt Pläne zum Ausbau der Digitalisierung
Kategorie: Steuern und Recht | 22. August 2025
Im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen Vollstreckungstitel noch auf Papier vorgelegt werden. Ein aktueller Gesetzentwurf will das ändern. Die BRAK begrüßt, dass die verbliebenen Medienbrüche beseitigt werden sollen. Zur technischen Umsetzung macht sie differenzierte Vorschläge.
Quelle: www.datev.de