Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

Kategorie: Recht | 16. November 2017

Das Bezirksamt Mitte von Berlin muss für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 6 K 594.17).

Weitere Informationen: Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

Quelle: www.datev.de

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