Zweckgebundene Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

Kategorie: Recht | 4. Mai 2020

Kann ein Steuerberater seine Honorarforderungen aus den Jahren 2014/2015 gegen den Schuldner geltend machen, der Geld aus dem Programm für Corona-Soforthilfen erhalten hatte? Darüber hatte das Landgericht Köln zu entscheiden (Az. 39 T 57/20).

Weitere Informationen: Zweckgebundene Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

Quelle: www.datev.de

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