Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung
Kategorie: Recht | 29. Oktober 2019
Die erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit hat jemand nicht, der nicht die Gewähr dafür bietet, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Das kann der Fall sein, wenn sich Indizien häufen, dass derjenige der Reichsbürgerbewegung angehört. So das VG Aachen (Az. 6 K 1526/19).
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Quelle: www.datev.de