Zweites Versäumnisurteil – Ist die abwesende Partei anwaltlich vertreten, wird verhandelt

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Dezember 2023

Ist die Partei in einem Prozess zwar selbst erkrankt, jedoch anwaltlich vertreten, so zwingt dies nicht zu einer Terminsverlegung. Die Partei müsse laut BGH u. a. vielmehr gewichtige Gründe vortragen, die ihre persönliche Anwesenheit erforderten (Az. IX ZR 219/22). Hierauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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