Zwischenfinanzierungskosten als Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers sind erstattungsfähig
Kategorie: Recht | 1. Oktober 2018
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Ärzte aufgrund einer fehlerhaften Schwangerschaftsbetreuung auch Zwischenfinanzierungskosten für einen behindertengerechten Neubau übernehmen müssen (Az. 8 U 181/16).
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Quelle: www.datev.de