BGH entscheidet über Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an seine Partei
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Februar 2023
Der BGH entschied, dass eine politische Partei einen parteiangehörigen ehrenamtlichen Bürgermeister auf Grundlage ihrer Satzung auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag (sog. Amts- bzw. Mandatsträgerbeitrag) gerichtlich in Anspruch nehmen kann (Az. II ZR 144/21).
Quelle: www.datev.de