BND muss Presseauskunft nur über Anzahl laufender Strafverfahren wegen Geheimnisverrats geben

Kategorie: Recht | 2. Mai 2018

Das BVerwG hat den BND in einem Eilverfahren verpflichtet, einem Journalisten Auskunft darüber zu erteilen, wie viele laufende Strafverfahren nach Anklageerhebung gegen Mitarbeiter des BND wegen der Weitergabe von Geheimnissen dem BND bekannt sind (Az. 6 VR 1.18).

Weitere Informationen: BND muss Presseauskunft nur über Anzahl laufender Strafverfahren wegen Geheimnisverrats geben

Quelle: www.datev.de

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