Doppelbesteuerungsabkommen sperrt nationale Einkünftekorrektur

Kategorie: Steuern | 4. September 2017

Wenn eine Tochtergesellschaft, die in einem Staat ansässig ist, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wegen Vermögenslosigkeit liquidiert wird, darf ein ihr zuvor von der Muttergesellschaft gegebener wie unter Fremden verzinster Kontokorrentkredit gewinnmindernd abgeschrieben werden. Eine einkommenserhöhende Hinzurechnung in Höhe der Forderungsabschreibung wegen fehlender Besicherung darf hier nicht erfolgen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 6 K 896/17 K, G).

Weitere Informationen: Doppelbesteuerungsabkommen sperrt nationale Einkünftekorrektur

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Amtsgericht Hannover entscheidet: Wer seinen Vermieter . . . ...

Das Amtsgericht Hannover der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben. Der Vermieter . . . ... [weiterlesen]

Jedes Einkommen zählt: Normaler Kammerbeitrag trotz . . . ...

Anwältinnen und Anwälten steht lt. der AGH Hamburg keine Ermäßigung . . . ... [weiterlesen]

Archiv