Hilfsprogramm für freie Orchester und Ensembles

Kategorie: Recht | 29. April 2020

Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Hilfsprogramm zielt darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Weitere Informationen: Hilfsprogramm für freie Orchester und Ensembles

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen . . . ...

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien . . . ... [weiterlesen]

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung . . . ...

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung . . . ... [weiterlesen]

Archiv