Kein Schadensersatz bei Obstkern im Müsli – Mit Kernen und Kernteilen ist zu rechnen
Kategorie: Steuern und Recht | 5. September 2025
Im Müsli auf einen Obstkern oder –stein zu beißen, kann schmerzhaft sein und einen Zahn abbrechen. Aber gibt es deswegen Schadensersatz? Nein, entschieden Amts- und Landgericht Lübeck. Denn mit Kernen und Kernteilen im Obstmüsli müssten Durchschnittsverbraucher rechnen. Mit Fremdkörpern wie Metall auf einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi dagegen nicht. (Az. 14 S 97/24).
Quelle: www.datev.de