Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung bis 18. Mai 2020 verlängert

Kategorie: Recht | 29. April 2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 29.04.2020 die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei Wochen (bis 18.05.2020) verlängert.

Weitere Informationen: Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung bis 18. Mai 2020 verlängert

Quelle: www.datev.de

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