Übergangsregelungen im Wirtschaftsrecht
Kategorie: Recht | 29. April 2020
Ob Kontakt- oder Versammlungsbeschränkungen: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf die Arbeit von Bundeskartellamt sowie Industrie- und Handelskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun lt. Bundesregierung vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht.
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Quelle: www.datev.de