Übergangsregelungen im Wirtschaftsrecht

Kategorie: Recht | 29. April 2020

Ob Kontakt- oder Versammlungsbeschränkungen: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf die Arbeit von Bundeskartellamt sowie Industrie- und Handelskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun lt. Bundesregierung vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht.

Weitere Informationen: Übergangsregelungen im Wirtschaftsrecht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen . . . ...

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien . . . ... [weiterlesen]

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung . . . ...

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung . . . ... [weiterlesen]

Archiv