Zur Haftung eines Parkhausbetreibers für Beschädigung von bei ihm abgestellten Autos
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Januar 2023
Muss ein Parkhausbetreiber Vorsorge dafür treffen, dass die bei ihm abgestellten Autos nicht von Unbekannten beschädigt werden? Einen solchen Fall hat das LG Köln entschieden (Az. 21 O 302/22).
Quelle: www.datev.de